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Kostenübernahme Krankenkasse / Außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung

TherapieDecken sind für viele unserer Kunden ein Hilfsmittel bei Krankheiten, Beschwerden und Krankheitssymptomen. Es stellt sich die Frage, inwiefern die Beschaffung einer TherapieDecke finanziell unterstützt werden kann und somit noch mehr Menschen die Vorteile der Decke für ihre Gesundheit nutzen können. 

Bisher ist eine Gewichtsdecke bei den meisten Krankenkassen nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt, sodass im Regelfall kein Zuschuss gewährleistet wird. Dennoch lohnt es sich einen Antrag zu stellen, denn Kosten können auch außerhalb des Regelwerks übernommen werden. Dies sollte bestenfalls mit dem Empfehlungsschreiben und/oder der Verordnung eines Arztes, Heilpraktikers oder Therapeuten, und vor dem Kauf geschehen. 

Sollten jegliche Anträge abgelehnt werden, gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten der TherapieDecke steuerlich geltend zu machen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Als „außergewöhnliche Belastung“ kann eine Gewichtsdecke in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Grenze der zumutbaren Belastung (abhängig von Einkommen, Anzahl Kinder und Familienstand) bereits überschritten wurde. Als Nachweis ist ebenfalls eine Verordnung eines Arztes notwendig, aus dem die Notwendigkeit hervorgeht.

In jedem Fall sollten Sie es bei Ihrer Krankenkasse oder beim zuständigen Finanzamt versuchen. Denn auch wenn Gewichtsdecken nicht explizit bei Krankenkassen gelistet sind oder den Anforderungen zur Steuerabsetzung nicht entsprechen, sollten die Möglichkeiten genutzt werden.  

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